vielen Dank für Ihre Frage vom 5. November 2024. Meine Aussage vom 22. Februar 2024 ist unverändert gültig, denn diese bezog sich auf den Rundfunkbeitrag, welcher bereits die Kosten für die HD-Übertragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deckt. Aber auch seitens der Kabelnetzbetreiber entstehen in der Regel keine Zusatzkosten.
die kurze Antwort lautet: JA. Da Sie mir diese Frage jedoch hier in einem öffentlichen Forum stellen, möchte ich diese kurze Antwort aber gerne durch persönliche Anmerkungen ergänzen.
Es geht also nicht darum, jeder Form von Journalismus die Gemeinnützigkeit zuzuschreiben.
Erst nach Sachverständigen-Anhörungen, die der 1. Lesung in der Regel folgen, und ggfs. Umformulierungen käme ein solcher Antrag dann in 2./3. Lesung zur endgültigen Abstimmung in das Parlament.
Leider werden gesetzliche Initiativen von ihm oft durch den Koalitionspartner FDP und – mindestens ebenso oft – durch die Landesregierungen im Bundesrat verwässert oder blockiert.