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Bettina Hagedorn
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Frage von Elke A. •

Warum bekommt ein Rentner die 300,00 EUR und der AN im Vorruhestand nicht? Beide gehen nicht arbeiten.

Sehr geehrte Frau Hagedorn, wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Rentner bekommen diese Pauschale sogar doppelt wenn sie arbeiten und Rente beziehen. Der Bezieher von Übergangsgeld hat genügend Aufwendungen - auch wenn er nicht arbeiten geht - genau wie ein Rentner, die zum Teil ein viel höheres Einkommen haben als der Bezieher von Übergangsgeld, der es sich nicht immer aussuchen kann ob er das Angebot seines ehem. AG annimmt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau A.,

Sie täuschen sich in der Annahme, dass Rentner – wenn sie zusätzlich arbeiten gehen – die Energiepauschale von 300 Euro doppelt beziehen. Grundsätzlich darf die Energiepauschale NUR einmal pro Person ausgezahlt werden – die Finanzämter „wachen“ mit Hilfe der Steuererklärung jeder Person darüber, dass das auch tatsächlich so geschieht bzw. über den Steuerbescheid „verrechnet“ wird.

Ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung, weshalb Sie als Vorruheständler leider nicht anspruchsberechtigt sind – ebenso wie alle Bezieher*innen von Übergangsgeld. Das Gesetz, was der Deutsche Bundestag am 20. Oktober in 2./3. Lesung beschlossen hat, besagt: „Rentnerinnen und Rentnern sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Bundes soll eine Energiepreispauschale in Höhe von jeweils 300 Euro gezahlt werden. Diese Pauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht auch nur bei einem Wohnsitz im Inland.“

Sie fragen, ob das nicht ungerecht sei? Ich denke nicht. Die Energiepauschale von 300 Euro erhielten im September alle aktiv Beschäftigten vor allem deshalb, weil der Weg zur Arbeit hin und zurück im Zuge explodierender Spritpreise und anderer Mobilitätsaufwendungen eine große Belastung darstellte, die durch ihre aktive Beschäftigung verursacht wurde. Menschen, die nicht (mehr) zur Arbeit fahren müssen, können ihre Mobilität angesichts der hohen Energiepreise etwas einschränken und tun das in der Regel auch. Die Auszahlung der Energiepauschale konnte über die Arbeitgeber bürokratiearm (ohne Antragstellung) erfolgen, was auch ein wichtiger Aspekt für diese politische Entscheidung war.

Mit dem 3. Entlastungspaket profitieren jetzt auch die Rentnerinnen und Rentner mit einer Einmalzahlung, die ebenso bürokratiearm über die Daten der Rentenversicherung bzw. der die Versorgung leistenden Dienststellen (ohne Antragstellung) erfolgen kann. Das gilt für Vorruheständler und Bezieher von Übergangsgeld nicht.

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

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