Portrait von Bettina Hagedorn
Bettina Hagedorn
SPD
99 %
83 / 84 Fragen beantwortet
Frage von Heike S. •

Ich bin im Vorruhestand und beziehe Gehalt vom letzten Arbeitgeber. Zusätzliches Einkommen habe ich noch aus Minijob. Wer ist für die Zahlung der Energiepauschale zuständig??

Weder der letzte Arbeitgeber noch der Arbeitgeber aus Minijob (laut Aussage dessen Steuerberaters) fühlen sich zuständig. Der erste nicht, weil es kein aktives Beschäftigungsverhältnis ist, der zweite nicht, weil ich noch Gehalt beziehe.

Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

der zweite Arbeitgeber - sofern dieser Sie zur Lohnsteuer angemeldet hat - wäre für die Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale zuständig gewesen. Denn auch ein Minijobverhältnis hätte zu der Auszahlung der 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) berechtigt, weil diese Regelung unabhängig  davon gilt, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber für den Minijobber eine Lohnsteuer-Anmeldung abgeben hat, was im Einzelfall  abgeklärt werden müsste.

Wenn ein geringfügig Beschäftigter die 300 Euro Energiepauschale von seinem Arbeitgeber NICHT erhalten haben sollte, könnte er/sie diese 300 Euro dennoch bei der Steuererklärung angeben und auf diesem Wege durch den Steuerbescheid rückwirkend erhalten. Aber Fakt bleibt: grundsätzlich darf die 300 Euro Energiepauschale nur einmal pro Person ausgezahlt werden. 

Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Hagedorn

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bettina Hagedorn
Bettina Hagedorn
SPD