Ich habe ein Kleinunternehmen und beziehe noch hartz 4.Bekomme ich für mein Kleinunternehmen das entlastungspaket und müßte man das beantragen?
Sehr geehrte Frau T.,
als Kleinunternehmerin haben Sie dann keinen Anspruch auf Hilfen für Ihr Unternehmen aus der Energiekostenpauschale, wenn Sie keine Steuern zahlen, was bei Ihnen der Fall zu sein scheint, weil Sie ja offenbar ergänzend ALG II (also Hartz IV) beziehen. Die Energiekostenpauschale ist eine einmalige Leistung speziell für Beschäftigte, die angestellt sind und Lohnsteuer zahlen. Kleinunternehmer*innen können über die Steuererklärung für 2022 die Energiepauschale von 300 Euro dann nachträglich erhalten, wenn sie – z.B. wegen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse – insgesamt steuerpflichtig sind. Man kann die 300 Euro allerdings definitiv nur EINMAL erhalten. Wie Sie in Ihrem Schreiben darlegen, trifft das allerdings alles nicht auf Sie zu.
Als selbstständige Kleinunternehmerin liegen Sie unterhalb der Einkommensgrenze, ab der man zur Vorsteuer herangezogen wird. Für Sie hat es natürlich auch Vorteile, dass Sie keine Vorsteuer beim Finanzamt zahlen müssen, denn Sie müssen demnach auf Ihrer Rechnung für den Kunden auch keine Mehrwertsteuer ausweisen, was Ihren administrativen Aufwand erheblich senkt. Aber trotzdem haben Sie von dem „Strauß an Maßnahmen“ aus dem 2. Entlastungspaket profitiert – z.B. durch Bezuschussung der Spritkosten oder durch das 9-Euro-Ticket – beides befristet auf 3 Monate. Natürlich profitieren Sie auch davon, dass seit 1. Juli auf Dauer die EEG-Umlage gestrichen wurde, was die Stromkosten entlastet, und Sie werden auch mit dem 3. Entlastungspaket automatisch von der Strompreisbreme und Gaspreisbreme bzw. von der Übernahme der Dezember-Rechnung profitieren. Hier müssen Sie nichts beantragen. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für die privaten Haushalte.
Sie legen in Ihrem Schreiben dar, dass Sie Hartz IV beziehen. Mit dem 1. Entlastungspaket haben wir Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, mit einem Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen mit 270 Euro pro Person (bei zwei Personen 350 Euro) entlastet. Dieser Zuschuss wurde automatisch ohne weitere Antragstellung ausgezahlt. Zudem wurde auch eine Einmalzahlung ab Juli in Höhe von 200 Euro an alle Menschen ausgezahlt, die auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung angewiesen sind. Für Familien mit Kindern wurde ein Einmalbonus in Höhe von 2 x 100 Euro ausgezahlt sowie ein zusätzlicher Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffenen Kindern. Zudem haben wir in dieser Woche in 2./3. Lesung eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes auf 250 Euro pro Kind ab dem 1. Januar 2023 beschlossen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Bettina Hagedorn