
nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.
SPD, Willy-Brandt-Haus
nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.
Ich teile Ihr Anliegen absolut, weshalb wir als Ampelregierung genau dieses Gesetz abschaffen wollen, weil gerade Pflegekinder ohnehin schon schwerere Startbedingungen im Vergleich zu anderen Kindern haben.
Wenn ein geringfügig Beschäftigter Vorruheständler die 300 Euro Energiepauschale von seinem Arbeitgeber NICHT erhalten haben sollte, könnte er/sie diese 300 Euro dennoch bei der Steuererklärung angeben und auf diesem Wege durch den Steuerbescheid rückwirkend erhalten.
im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren haben sich Änderungen ergeben. Daher meine aktualisierte Antwort auf Ihre Frage: Grundsätzlich gilt: die 300 Euro Energiepauschale wird in jedem Fall nur einmal ausgezahlt.
JA, sie bekommen als Angestellte in einer Firma - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mit dem Septembergehalt ausgezahlt
JA, Sie bekommen als Beschäftigte in jedem Fall - also auch als Minijobberin - die 300 Euro Energiepauschale