Frage von Dirk B. • 06.02.2023
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SPD
• 07.02.2023

Mit der gemeinsamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung als Ehepaar für das Jahr 2022 prüft das Finanzamt automatisch den Anspruch auf die Energiepreispauschale für jeden Ehepartner und verrechnet dies entsprechend.

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SPD
• 01.02.2023

Nein, ich beziehe seit über 20 Jahren als Bundestagsabgeordnete kein Geld von Lobbyverbänden und habe auch keine Nebeneinkünfte. Darüber lege ich seit 2003 öffentlich (freiwillig) Rechenschaft ab, indem ich als „gläserne Abgeordnete“ jedes Jahr meine Steuerbescheide als Pressemitteilungen veröffentliche – alle Angaben dazu sind seit 2003 kontinuierlich auf meiner Homepage (www.bettinahagedorn.de) nachlesbar.

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SPD
• 27.01.2023

Leider geht aus Ihrer Fragestellung nicht hervor, ob Sie überhaupt zum Personenkreis der Antragsberechtigten gehören, denn als Kleinunternehmerin (ohne Verpflichtung zur Vorsteuerpauschale) haben Sie nur dann einen Anspruch auf die Energiekostenpauschale, wenn Sie gleichzeitig aktiv beschäftigt waren mit einem zusätzlichen Nebenerwerb.

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