Auf Ihre Frage, ob Eigentümer ab 2024 auf Gasheizungen verzichten müssen, kann ich Ihnen ganz klar sagen: Nein!
Da Sie und Ihr Mann die Pauschale beide doppelt erhalten haben, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie selbstständig den Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall noch darüber hinaus etwas Ihrerseits zu tun ist.
Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist.
Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung.
Mit der gemeinsamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung als Ehepaar für das Jahr 2022 prüft das Finanzamt automatisch den Anspruch auf die Energiepreispauschale für jeden Ehepartner und verrechnet dies entsprechend.
Fakt ist: Jede(r) Angestellte(r), die/der sich in einem AKTIVEN Beschäftigungsverhältnis befindet und Lohnsteuer zahlt, erhielt die 300 Euro Energiepauschale im Herbst automatisch vom Arbeitgeber.