Die Energiepreispauschale ist der Bruttorente zuzurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist.
Für die Eintragung der Energiepreispauschale gibt es keinen gesonderten Bereich im Formular für die Steuererklärung.
Mit der gemeinsamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung als Ehepaar für das Jahr 2022 prüft das Finanzamt automatisch den Anspruch auf die Energiepreispauschale für jeden Ehepartner und verrechnet dies entsprechend.
Fakt ist: Jede(r) Angestellte(r), die/der sich in einem AKTIVEN Beschäftigungsverhältnis befindet und Lohnsteuer zahlt, erhielt die 300 Euro Energiepauschale im Herbst automatisch vom Arbeitgeber.
Nein, ich beziehe seit über 20 Jahren als Bundestagsabgeordnete kein Geld von Lobbyverbänden und habe auch keine Nebeneinkünfte. Darüber lege ich seit 2003 öffentlich (freiwillig) Rechenschaft ab, indem ich als „gläserne Abgeordnete“ jedes Jahr meine Steuerbescheide als Pressemitteilungen veröffentliche – alle Angaben dazu sind seit 2003 kontinuierlich auf meiner Homepage (www.bettinahagedorn.de) nachlesbar.
Leider geht aus Ihrer Fragestellung nicht hervor, ob Sie überhaupt zum Personenkreis der Antragsberechtigten gehören, denn als Kleinunternehmerin (ohne Verpflichtung zur Vorsteuerpauschale) haben Sie nur dann einen Anspruch auf die Energiekostenpauschale, wenn Sie gleichzeitig aktiv beschäftigt waren mit einem zusätzlichen Nebenerwerb.