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Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 14.03.2023

Da Sie und Ihr Mann die Pauschale beide doppelt erhalten haben, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie selbstständig den Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen, um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall noch darüber hinaus etwas Ihrerseits zu tun ist.

Frage von Dirk B. • 06.02.2023
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Antwort von Bettina Hagedorn
SPD
• 07.02.2023

Mit der gemeinsamen Abgabe einer Einkommensteuererklärung als Ehepaar für das Jahr 2022 prüft das Finanzamt automatisch den Anspruch auf die Energiepreispauschale für jeden Ehepartner und verrechnet dies entsprechend.

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