Wie bekomme ich als Kleinunternehmerin, die keine Steuern bezahlt die Energiepauschale vom 2.Entlastungsgesetz?
Sehr geehrte Frau N.,
da Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro.
Jede(r) Angestellte, der sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und Lohnsteuer zahlt, hat die 300 Euro Energiepauschale automatisch mit dem Septembergehalt ausgezahlt bekommen – das galt auch für geringfügig Beschäftigte mit einem Verdienst von 450 Euro, für Studierende oder Rentnerinnen und Rentner, die noch zusätzlich einem Erwerb nachgehen. Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wurde so durch die Energiepauschale mit dem September-Lohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Dies hatte den Vorteil, dass der Bürokratie-Aufwand klein blieb und trotzdem die Menschen in Beschäftigung schnell das Geld in diesen schwierigen Zeiten auf dem Konto hatten.
Wie Sie in Ihrem Schreiben darlegen, trifft das allerdings alles nicht auf Sie zu. Insofern erhalten Sie auch keine Energiekostenpauschale., da Sie als selbstständige Kleinunternehmerin unterhalb der Einkommensgrenze liegen, ab der man zur Vorsteuer herangezogen wird. Für Sie hat es natürlich auch Vorteile, dass Sie keine Vorsteuer beim Finanzamt zahlen müssen, denn Sie müssen demnach auf Ihrer Rechnung für den Kunden auch keine Mehrwertsteuer ausweisen, was Ihren administrativen Aufwand erheblich senkt. Aber trotzdem haben Sie von dem „Strauß an Maßnahmen“ aus dem 2. Entlastungspaket profitiert – z.B. durch Bezuschussung der Spritkosten oder durch das 9-Euro-Ticket – beides befristet auf 3 Monate.
Das entsprechende „Steuerentlastungsgesetzes 2022“ umfasst eben nicht NUR die Energiepauschale von 300 € für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbstständige, sondern wir haben mit diesem 2. Entlastungspaket zum 1. Juli 2022 auch die EEG-Umlage komplett abschafft, wovon alle Bürgerinnen und Bürger- und damit auch Sie - profitieren. Um besondere Härten in den Familien abzufedern, wurde ein Einmalbonus von zweimal 100 Euro für jedes Kind mit dem Kindergeld ausgezahlt – auch dieser Betrag wurde an alle Eltern automatisch und unbürokratisch über die Familienkassen überwiesen, ohne dass eine Beantragung erfolgen musste. Wohngeldempfänger haben - ebenfalls automatisch – eine Einmalzahlung von 270 Euro erhalten.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Bettina Hagedorn