Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Florian Oßner | CDU/CSU | 228 - Landshut | Dagegen gestimmt | |
Josef Oster | CDU/CSU | 199 - Koblenz | Nicht beteiligt | |
Henning Otte | CDU/CSU | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Karoline Otte | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Gerold Otten | AfD | 221 - München-Land | Dagegen gestimmt | |
Cem Özdemir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Mahmut Özdemir | SPD | 116 - Duisburg II | Dafür gestimmt | |
Aydan Özoğuz | SPD | 22 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Julian Pahlke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 25 - Unterems | Dafür gestimmt | |
Christos Pantazis | SPD | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Wiebke Papenbrock | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Mathias Papendieck | SPD | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Petra Pau | DIE LINKE. | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Lisa Paus | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Natalie Pawlik | SPD | 177 - Wetterau I | Dafür gestimmt | |
Jens Peick | SPD | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Sören Pellmann | DIE LINKE. | 153 - Leipzig II | Dagegen gestimmt | |
Victor Perli | DIE LINKE. | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Dagegen gestimmt | |
Tobias Matthias Peterka | AfD | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Christian Petry | SPD | 298 - St. Wendel | Nicht beteiligt | |
Andreas Philippi | SPD | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Paula Piechotta | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Stephan Pilsinger | CDU/CSU | 220 - München-West/Mitte | Dagegen gestimmt | |
Jan Plobner | SPD | 246 - Roth | Dafür gestimmt | |
Christoph Ploß | CDU/CSU | 21 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.