Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Andreas Rimkus | SPD | 107 - Düsseldorf II | Dafür gestimmt | |
Frank Rinck | AfD | 48 - Hildesheim | Dagegen gestimmt | |
Daniel Rinkert | SPD | 108 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Lars Rohwer | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Roloff | SPD | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Martin Rosemann | SPD | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Jessica Rosenthal | SPD | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Tabea Rößner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 205 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Claudia Roth | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg | Nicht beteiligt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Manuela Rottmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Stefan Rouenhoff | CDU/CSU | 112 - Kleve | Dagegen gestimmt | |
Thomas Röwekamp | CDU/CSU | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt | |
Erwin Rüddel | CDU/CSU | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Rudolph | SPD | 199 - Koblenz | Dafür gestimmt | |
Tina Rudolph | SPD | 190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis | Dafür gestimmt | |
Corinna Rüffer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Bernd Rützel | SPD | 249 - Main-Spessart | Dafür gestimmt | |
Sarah Ryglewski | SPD | 54 - Bremen I | Nicht beteiligt | |
Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Dafür gestimmt | |
Michael Sacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 144 - Unna I | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.