(...) Offensichtlich haben Sie eine Frühberentung beantragt und deshalb eine Rente mit Abzügen erhalten. Das Gesetz, wonach man mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren ohne Kürzung in Rente geben kann, liegt noch nicht einmal im Entwurf vor, ist noch nicht beraten, geschweige denn verabschiedet. Außerdem soll das sukzessive angehoben werden, und zwar auf das Lebensalter von 65 Jahren. (...)
(...) Ihren Ärger darüber, Nachteile gegenüber zukünftigen Rentnern hinnehmen zu müssen, kann ich nachvollziehen. Ich bin allerdings überrascht, dass keiner Ihrer Berater Sie zum damaligen Zeitpunkt darauf aufmerksam gemacht hat, dass durch die Bundestagswahl Gesetzesänderungen im Bereich der Rente möglich werden, zumal die SPD im Wahlkampf sehr deutlich für den abschlagsfreien Rentenbezug mit 63 nach 45 Beitragsjahren geworben hat. Eine aufmerksamere Beratung dahingehend, dass sich die Gesetzeslage womöglich ändert, wäre wünschenswert gewesen. (...)
(...) Wir müssen aktiv weiter dafür kämpfen, immer wieder die Diskussion führen, auch Anträge im Bundestag stellen, damit sich der Zeitgeist ändert und der Druck auf alle Parteien so groß wird, dass endlich bundesweite Volksentscheide zugelassen werden. (...)
(...) Neben den genannten Änderungen bei der abschlagsfreien Rente haben CDU und CSU die Einführung der sogenannten Mütterrente durchgesetzt. Bereits ab Juli 2014 wird die Kindererziehungsleistung von Müttern oder Vätern von vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind in der Alterssicherung berücksichtigt werden. (...)