Frage an Caren Marks von Monika L. bezüglich Soziale Sicherung
Abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren
Sehr geehrte Frau Marks,
nach mehreren intensiven Beratungsgesprächen mit den Mitarbeitern der Rentenversicherungsanstalt und meinem Rentenobmann bin ich (Mutter von 3 Kindern) am 1. Oktober 2013 nach 46 Beitragsjahren mit 62 ¼ Jahren in Rente gegangen.
Nun kommt die Nachricht, dass sich die Rentenpolitik verändern wird. Niemand meiner fachkundigen Gesprächspartner hätte das für möglich gehalten.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Zählt meine Lebensleistung und zählen meine langjährigen Beitragszahlungen in die Rentenkasse nun gar nichts mehr?
2. Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, da ich an die Aussagen der CDU geglaubt habe?
3. Oder wird meine Lebensleistung bei der Berechnung meiner Rente doch noch irgendwie berücksichtigt?
4. Wie sähe der konkrete Unterschied meines Rentenentgeltes aus, wenn ich die neun Monate länger bis zu meinem 63. Lebensjahr gearbeitet hätte?
Um dies an einem fiktiven Beispiel festzumachen:
Angenommen, ich hätte laut Rentenbescheid eine Altersrente von 1000,-- Euro ab dem 65.Lebensjahr erhalten. Dann würde ich in meinem Fall mit 62 ¼ Jahren und mehr als den geforderten 45 Beitragsjahren 946,-- Euro Rente erhalten.
Die Frage, die ich mir jetzt stelle, lautet:
Welche Änderungen für meine Rentenberechnung ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag?
Für eine verständliche und aussagekräftige Beantwortung bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
M. Lüdemann
Sehr geehrte Frau Lüdemann,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. Dezember.
Ihren Ärger darüber, Nachteile gegenüber zukünftigen Rentnern hinnehmen zu müssen, kann ich nachvollziehen. Ich bin allerdings überrascht, dass keiner Ihrer Berater Sie zum damaligen Zeitpunkt darauf aufmerksam gemacht hat, dass durch die Bundestagswahl Gesetzesänderungen im Bereich der Rente möglich werden, zumal die SPD im Wahlkampf sehr deutlich für den abschlagsfreien Rentenbezug mit 63 nach 45 Beitragsjahren geworben hat. Eine aufmerksamere Beratung dahingehend, dass sich die Gesetzeslage womöglich ändert, wäre wünschenswert gewesen.
Sie fragen, ob die zukünftige Gesetzeslage rückwirkend gelten wird. Das ist nicht der Fall. Im Rentenrecht gilt stets der Grundsatz des Vertrauensschutzes, d.h., dass sich gesetzliche Änderungen des Rentenzugangs per Definition immer nur auf den Zugang, niemals aber auf den Bestand beziehen. Würde man sie auch auf den Bestand übertragen, so müsste eine komplette Neuberechnung auf Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden; dies wäre nicht nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, sondern könnte vielfach auch zu Verschlechterungen führen. Wie dies konkret in Ihrem Fall aussähe, kann ich Ihnen nicht berechnen. Sicher ist, dass Sie bei einem Renteneintritt mit 63 keine Abschläge hätten in Kauf nehmen müssen. Eine genaue Berechnung kann sicher von Ihren Beratern bzw. der Rentenversicherung erstellt werden.
In jedem Fall werden Sie, und das ist die gute Nachricht, von der sogenannten Mütterrente profitieren. Bei einem positiven Ausgang des Mitgliedervotums der SPD und einer daraus folgenden Großen Koalition tritt diese Neuregelung zum 01. Juli 2014 in Kraft. Die Mütterrente beinhaltet eine verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen Kindern. Dabei wird Ihnen für jedes Kind ein zusätzlicher Rentenpunkt in Höhe von zur Zeit 28,14 € angerechnet. Eine genaue Berechnung ihres Rentenbescheides unter den dann gültigen Bedingungen erstellt Ihre Rentenversicherungsanstalt für Sie.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ihre Caren Marks, MdB