Frage an Ursula von der Leyen von Monika L. bezüglich Soziale Sicherung
Abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren
Sehr geehrte Frau von der Leyen,
nach mehreren intensiven Beratungsgesprächen mit den Mitarbeitern der Rentenversicherungsanstalt und meinem Rentenobmann bin ich (Mutter von 3 Kindern) am 1. Oktober 2013 nach 46 Beitragsjahren mit 62 ¼ Jahren in Rente gegangen.
Nun kommt die Nachricht, dass sich die Rentenpolitik verändern wird. Niemand meiner fachkundigen Gesprächspartner hätte das für möglich gehalten.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Zählt meine Lebensleistung und zählen meine langjährigen Beitragszahlungen in die Rentenkasse nun gar nichts mehr?
2. Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, da ich an die Aussagen der CDU geglaubt habe?
3. Oder wird meine Lebensleistung bei der Berechnung meiner Rente doch noch irgendwie berücksichtigt?
4. Wie sähe der konkrete Unterschied meines Rentenentgeltes aus, wenn ich die neun Monate länger bis zu meinem 63. Lebensjahr gearbeitet hätte?
Um dies an einem fiktiven Beispiel festzumachen:
Angenommen, ich hätte laut Rentenbescheid eine Altersrente von 1000,-- Euro ab dem 65.Lebensjahr erhalten. Dann würde ich in meinem Fall mit 62 ¼ Jahren und mehr als den geforderten 45 Beitragsjahren 946,-- Euro Rente erhalten.
Die Frage, die ich mir jetzt stelle, lautet:
Welche Änderungen für meine Rentenberechnung ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag?
Für eine verständliche und aussagekräftige Beantwortung bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
M. Lüdemann