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Frage von Monika L. •

Frage an Gregor Gysi von Monika L. bezüglich Soziale Sicherung

Abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren

Sehr geehrte Herr Gysi,

nach mehreren intensiven Beratungsgesprächen mit den Mitarbeitern der Rentenversicherungsanstalt und meinem Rentenobmann bin ich (Mutter von 3 Kindern) am 1. Oktober 2013 nach 46 Beitragsjahren mit 62 ¼ Jahren in Rente gegangen.
Nun kommt die Nachricht, dass sich die Rentenpolitik verändern wird. Niemand meiner fachkundigen Gesprächspartner hätte das für möglich gehalten.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

1. Zählt meine Lebensleistung und zählen meine langjährigen Beitragszahlungen in die Rentenkasse nun gar nichts mehr?
2. Wie hoch ist mein finanzieller Verlust, da ich an die Aussagen der CDU geglaubt habe?
3. Oder wird meine Lebensleistung bei der Berechnung meiner Rente doch noch irgendwie berücksichtigt?
4. Wie sähe der konkrete Unterschied meines Rentenentgeltes aus, wenn ich die neun Monate länger bis zu meinem 63. Lebensjahr gearbeitet hätte?

Um dies an einem fiktiven Beispiel festzumachen:
Angenommen, ich hätte laut Rentenbescheid eine Altersrente von 1000,-- Euro ab dem 65.Lebensjahr erhalten. Dann würde ich in meinem Fall mit 62 ¼ Jahren und mehr als den geforderten 45 Beitragsjahren 946,-- Euro Rente erhalten.
Die Frage, die ich mir jetzt stelle, lautet:
Welche Änderungen für meine Rentenberechnung ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag?

Für eine verständliche und aussagekräftige Beantwortung bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

M. Lüdemann

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Sehr geehrte Frau Lüdemann,

Ihre Nachricht vom 4. Dezember hat mich erreicht.
Offensichtlich haben Sie eine Frühberentung beantragt und deshalb eine Rente mit Abzügen erhalten. Das Gesetz, wonach man mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren ohne Kürzung in Rente geben kann, liegt noch nicht einmal im Entwurf vor, ist noch nicht beraten, geschweige denn verabschiedet. Außerdem soll das sukzessive angehoben werden, und zwar auf das Lebensalter von 65 Jahren. Dieses soll gelten, wenn alle anderen erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.

In der Regel ist es aber so, dass ein Gesetz nur für die Zukunft gilt und deshalb in Ihrem Falle keine Korrektur mehr erfolgt. Das ist höchst bedauerlich, aber meine Erfahrungen sprechen dafür, dass man so verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi

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