Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.
(...) Fazit: Das Melderecht ist weder Ursache des Problems unerwünschter Werbung noch der geeignete Ansatzpunkt, dagegen vorzugehen, weil es letztlich nur zulässt, was auch das Bundesdatenschutzgesetz zulässt. Wohl deshalb hat sich auch bisher, in den letzten Jahrzehnten, noch niemand über die Möglichkeit der „einfachen Melderegisterauskunft“ beschwert, auch nicht Datenschützer, auch nicht Politiker aller Parteien in den Ländern, in denen sie vor Jahren und Jahrzehnten an der Landesregierung waren und die bisherigen (Landes-) Meldegesetze hätten ändern können. (...)
(...) Bereit in den Beratungen im Bundesrat war darauf hingewiesen worden, dass die Kommunen, die Bundeswehrstandorte haben, an der Meldepflicht festhalten wollen. Ein Wegfall der Meldepflicht – und mithin ein entsprechendes Absinken der Einwohnerzahl – hätte zur Folge, dass die Kommunen beim Finanzausgleich, der sich auch an der Einwohnerzahl orientiert, mit erheblichen Einbußen zu rechnen gehabt hätten, während sie zugleich nach wie vor in der Pflicht gewesen wären, die nötige Infrastruktur wie etwa eine ÖPNV-Anbindung bis zum Kasernentor oder auch Freizeitangebote wie Schwimmbäder oder öffentliche Bibliotheken für die dann jedoch nicht in der Kommune gemeldeten Soldatinnen und Soldaten vorzuhalten. (...)
(...) Zu Ihrer zweiten Frage: Das Stimmrecht jedes Landes hängt von seinem Kapitalanteil am ESM ab. Dies ist in Artikel 4 Absatz 7 des ESM-Vertrags festgeschrieben. (...)
(...) Ich halte es für sehr richtig, dass zwischen Bund und Ländern die Zielsetzung vereinbart worden ist, ab dem Jahr 2015 jährlich 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Bildung und Forschung zu investieren. Im Jahr 2008 betrug der Anteil beispielsweise 8,6 Prozent. (...)