Sehr geehrter Herr Cemdir,
(...) Zweckbindungen der einzelnen Steuerzahlungen sind nicht zulässig. Sie können deshalb Steuerzahlungen nicht davon abhängig machen, daß diese nur für bestimmte, von Ihnen gutgeheißenen Zwecke, aber nicht für andere, die Sie ablehnen, Verwendung finden. So begründeter Steuerboykott ist von den damit befaßten Gerichten nicht für rechtens erklärt worden, etwa bei der Einbehaltung von Steueranteilen für Militärausgaben oder Kriege. (...)
(...) Dann gilt die Vereinbarung, die namens der Fraktionen getroffen wurde. Als Vizepräsidentin, die das Plenum leitet, halte ich mich selbstverständlich an den selbst bestimmten Willen der Fraktionen. (...)
(...) Der ganze, kurzzeitige Medienhype um das angeblich skandalöse Melderecht in seiner vom Bundestag beschlossenen Form war geprägt davon, dass Journalisten im Sommerloch sich blitzartig einer neuen Thematik zugewandt hatten, ohne die bisherige Rechtslage und die faktische Situation von Werbetreibenden seriös zu recherchieren. Ich habe dazu in diesem Forum bereits Stellung genommen. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, MdB.