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Thomas Oppermann
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Frage von Nell B. •

Frage an Thomas Oppermann von Nell B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

ich komme noch einmal auf meine Frage vom 02.07.2012 zur Beteiligung von Bundestag & Bundesrat bezüglich des ESM zurück.

zeit.de sieht das so:
"Folgt man der Argumentation der Kläger, deren Eilanträge gegen das ESM-Gesetz am Dienstag in Karlsruhe verhandelt werden, ist das Mitbestimmungsrecht des Bundestages keinesfalls gesichert. Es ist nämlich nur im deutschen ESM-Gesetz verankert, das vor wenigen Tagen im Bundestag verabschiedet wurde; nicht aber in dem ESM-Vertrag, den die europäischen Regierungen beschlossen haben. Das Gesetz bindet die Bundesregierung also nur gegenüber dem Parlament, nicht aber gegenüber den Vertragspartnern.
Damit sich auch der Gouverneursrat an die Zustimmung des Bundestages halten muss, hätte die Bundesregierung diesen Vorbehalt bei der Ratifizierung des ESM-Vertrags in einer Protokollnotiz anmelden müssen. Dann wäre er auch für die übrigen Mitglieder des Fonds völkerrechtlich bindend gewesen."
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-07/bundestag-esm-vetorecht/seite-2

Wie sehen Sie das?

Und können Sie auch noch etwas sagen zum Stimmrecht von Deutschland? Lt. Professor Sinn hätte wohl Malta´s Stimme ebenso viel Gewicht wie die Deutschlands.
Stimmt das?

Danke & Gruß,
Nell Bernstein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bernstein,

das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7.9.2011 unmissverständlich klargestellt: „Als Repräsentanten des Volkes müssen die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages auch in einem System intergouvernementalen Regierens die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten. Der Deutsche Bundestag darf seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen. Insbesondere darf er sich, auch durch Gesetz, keinen finanzwirksamen Mechanismen ausliefern, die - sei es aufgrund ihrer Gesamtkonzeption, sei es aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelmaßnahmen - zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne vorherige konstitutive Zustimmung führen können. Es dürfen keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden.“

Alles andere wäre auch mit der SPD nicht zu machen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Stimmrecht jedes Landes hängt von seinem Kapitalanteil am ESM ab. Dies ist in Artikel 4 Absatz 7 des ESM-Vertrags festgeschrieben. Deutschland hat dementsprechend mit 27 % der Stimmen einen wesentlich höheren Anteil als beispielsweise Malta.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Oppermann