Frage an Hans-Christian Ströbele von Stephan S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
zuerst wollen wir ihnen unseren Respekt aussprechen. Diesen beziehen wir aus ihrer Standfestigkeit und ihrer Treue zu sich und ihren - wir nehmen an es waren ihre - Beweggründen politisch aktiv zu werden. Im Gegensatz zu der überwältigenden Mehrheit ihrer ehemaligen Genossen haben sie den Kampf in und um die Instanzen unseres Landes noch nicht aufgegeben.
Unsere Frage bezieht sich auf ihr Verhalten in der sich nun auflösenden Debatte um die Begnadigung von linksradikalen Terroristen.
Wäre es in ihrem Falle, immerhin waren sie als Rechtsbeistand ihrer "Genosssen" (so sprachen sie und Andreas Baader sich angeblich gegenseitig an) stark involviert und wurden obendrein aufgrund der "Unterstützung einer kriminellen Vereinigung" vom Landgericht Berlin zunächst zu 18 Monaten verurteilt (später wurde das Urteil auf 10 Monate Bewährungstrafe reduziert), nicht besser gewesen, zu der aktuellen Debatte aufgrund ihrer Befangenheit zu schweigen? Ein prominentes Beispiel ist der Altbundeskanzler Helmut Schmidt, der aufgrund seiner Befangenheit in der Angelegenheit das Schweigen vorzog.
Mit freundlichen Grüßen,
Norman Faßbender und Stephan Schlomm
Sehr geehrter Schlomm.
Entgegen einer verbreitete Auffassung war ich an den Gerichtsverfahren gegen Frau Mohnhaupt und Herrn Klar, die gegen diese wegen der Anschläge des Jahres 1977 geführt wurden, nicht beteiligt. Ich bin aus der Verteidigung in dem Prozeß in Stuttgart-Stammheim im April 1975 ausgeschieden.
Die Ereignisse, die Prozesse und die Urteile der Jahres 1977 und später habe ich auch nur über die Medien und über Erzählungen mitbekommen. Schon deshalb habe ich auch kein Problem darin gesehen, mich etwa zur Frage einer Gnadenentscheidung für Christian Klar öffentlich zu äußern.
Im übrigen halte ich eine öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung mit den Ereignisse dieser Jahre für richtig. Grundlage dafür können und müssen auch die Berichte von Zeitzeugen sein. Solche Berichte werden immer aus einer persönlichen Sicht beeinflußt sein.Solange eine mögliche Befangenheit nicht verheimlicht wird, sehe ich kein Problem darin, daß sich auch Zeitzeugen öffentlich äußern, die in der ein oder anderen Weise mit den Ereignissen selbst zu tun hatten.
Auch vom früheren Bundeskanzler Schmidt habe ich zahlreiche öffentliche Äußerungen aus den letzten Jahren zu diesen Ereignissen und seiner Sicht dazu in Erinnerung.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele