
(...) Die Beibehaltung des Gottesbezugs ist für mich Ausdruck des Respekts vor unserer Verfassung, ihren Urhebern, deren Werten und Menschenbild. Er begründet keine Sonderrolle des Christentums als "rechtliche Metainstanz" und ist auch keine Statusbeschreibung des religiösen Empfindens in unserer Gesellschaft. (...)