
(...) Wem keine Angaben zu der Identität des Anbieters sowie der Natur der Daten vorliegen, der kann einen Ankauf nicht generell ablehnen. Wer den Erwerb der Daten ohne belastbare Information über deren Quelle und den Anbieter ablehnt, hilft Steuerhinterziehern. Man kann nicht von vorneherein den für Steuerhinterzieher günstigsten Fall unterstellen, dass es sich bei den angebotenen Daten um Hehlerware handelt. (...)