Frage an Volker Wissing von Leif H. bezüglich Finanzen
Hallo aus dem Erzgebirge! Lieber Herr Dr. Wissing!
Ich wundere mich seit längerer Zeit darüber, wie in der Debatte über die deutsche Staatsverschuldung Argumente, die darauf hinauslaufen, Zinsen auf Schulden einzuschränken und zu senken, selten geäußert werden.
Die Hoheit liegt doch hier beim Staat oder ist die Zinsgesetzgebung nicht in den Händen der gewählten Abgeordneten?
Die Banken könnten ihre Dienstleistung auch in einer anderen Form vergütet bekommen.
Wird über die Zinsgesetzgebung im Ausschuss Finanzen geredet?
Mit freundlichen Grüßen,
Leif Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Dezember 2009.
So verlockend Ihr Vorschlag auf den ersten Blick auch sein mag, die Realisierung wäre ein gravierender Eingriff in unsere Rechtsordnung. Der Staat "verkauft" seine Schulden meistbietend über die Finanzagentur des Bundes. Dieser verkauft die Bundesschatzbriefe über ein Gremium dass zahlreiche Großabnehmer umfasst, dort wird der Preis, sprich: die Zinsen, für die Schulden verhandelt. Eine nachträgliche, einseitige Abänderung des Zinssatzes für die verkauften Bundesschulden wäre ein fatales Signal an die Kapitalmärkte und hätte zur Folge, dass die Kreditwürdigkeit Deutschlands in Folge eines solchen Schrittes gegen Null gehen dürfte. Eine staatliche Senkung des Kapitaldienstes auf die eigenen Schulden ist nicht nur aus finanzpolitischen, sondern auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht realistisch.
Die Höhe der für die deutschen Staatsschulden zu zahlenden Zinsen ist zum einen Sache der Finanzagentur, zum anderen ist sie aber auch ganz wesentlich abhängig von dem Vertrauen der Finanzmärkte in die Bonität und Verlässlichkeit Deutschlands. Ein staatlicher Eingriff hätte einen Vertrauensverlust in Deutschland als Schuldnerland zur Folge und würde damit letztendlich sogar zu deutlich höheren Zinsen führen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB