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CDU
• 10.10.2022

Unsere Absicht ist es, mit einem parlamentarischen Antrag die Dringlichkeit des Aktionsplans der Deutsche Gesellschaft für ME/CFS zu unterstreichen und für mehr Forschung, Aufklärung etc. zu werben.

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CDU
• 07.10.2022

Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Frage von Annett K. • 06.10.2022
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CDU
• 06.10.2022

Nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.

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