Frage bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechts: Stehen doppelte Staatsbürger und nach der Reform eingebürgerte Kinder vor einer Wahl ihrer Staatsangehörigkeit?
Sehr geehrter Herr Frei,
im Hinblick auf die von der CDU geäußerten Absichten, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zurückzunehmen, ergeben sich bei mir folgende Fragen, die ich gerne klären würde:
1. Müssen Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft nach dem von der Ampelkoalition beschlossenen Gesetz bekommen haben, sich nach der Rücknahme der Reform zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden?
Vor der Reform mussten sich Kinder bei Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden.
2. Müssen Kinder, die nach der neuen Reform eingebürgert wurden, sich, im Falle der Wiedereinführung der Entscheidungspflicht für Kinder, bei Vollendung des 21. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Herr K.
Sehr geehrter Herr K.,
eigentlich ist mit meinen bisherigen Antworten zum Thema an Sie alles gesagt. Grundsätzlich ist von einem Vertrauensschutz für Altfälle auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei