Ich verstehe Ihre Verärgerung, da Sie offenkundig durch das Raster fallen.
Ob diese Verwaltungspraxis dem Unionsrecht standhält, wird sich zeigen müssen, schließlich gibt es hinreichend Rechtsprechung des EuGH in anderen Fällen, in denen beschränkt Steuerpflichtige auch andere soziale Vergünstigungen in Deutschland erhalten müssen, weil sie nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig werden
auch wir teilen die kritische Sichtweise des Bundesrechnungshofes, weshalb wir am vergangenen Freitag im Deutschen Bundestag als einzige Fraktion explizit gegen den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds gestimmt haben.
Die Formulierung in den FAQ, dass man in Deutschland wohnen oder hier einen gewöhnlichen Aufenthalt hat und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein muss, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, lässt in meinen Augen andere Interpretationen zu
Wir als Unionsfraktion haben schon vor einigen Wochen ein konsistentes Krisenbekämpfungsprogramm vorgeschlagen
Selbstverständlich werden wir keine Gelegenheit auslassen, um für Aufklärung zu sorgen