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Thorsten Frei
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Frage von Manfred G. •

Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei?

Sehr geehrter Herr Frei,

seit Jahren ist bekannt, dass die Quadratmeterangaben in vielen Bauträgerverträgen und damit auch in Mietverträgen nicht stimmen, was zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt.

Seit 2019 gibt es den Vorschlag die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Wird die falsche Angabe im Nachhinein festgestellt, muss der Bewohner ein Recht auf Korrektur haben. Einstimmigkeit der Eigentümer darf nicht Voraussetzung sein. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

im Grunde bin ich ein Verfechter von Genauigkeit und individuellen Lösungen. Umgekehrt sollte es aber auch keine unnötige Bürokratie geben. Vor diesem Hintergrund erachte ich die Praxis als sachgerecht, wonach eine Abweichung von 10% im Mietverhältnis auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zulässig ist. Was die Bauträgerverträge anbelangt, so ist die Vertragsfreiheit ein sehr wichtiges freiheitliches Gut. Den Vertragsparteien steht es frei, eigene Regelungen wie die nachträgliche Begutachtung und etwaige Minderungsklauseln zu vereinbaren.

In Summe gibt es seit Jahren trotz unterschiedlichster Bundesregierungen keine mir bekannte politische Initiative für eine Änderung in diesem Bereich. Derzeit ist es uns in der Opposition nicht möglich, selbst aktiv zu werden. Gerne aber gebe ich Ihre Forderung an unsere Fachpolitiker als Anregung für unsere zukünftige Arbeit weiter.

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei

 

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