Über das Geschlecht einer Person kann grundsätzlich nur die betroffene Person selbst entscheiden.
das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen eine einfache und würdevolle Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen.
Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauert aufgrund der Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant. Das ist vor allem deshalb so bedauerlich, da es zu Recht eine große Erwartung an die Bundesregierung und den Bundestag gibt, das diskriminierende Transsexuellengesetz schnell zu überwinden und würdevolle Verfahren für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen.
Die geplanten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts sehen vor, dass Kinder deren Eltern seit mehr als 5 Jahren in Deutschland leben auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Dies bezieht sich jedoch leider nur auf Kinder die in Zukunft geboren werden.
Aktuell arbeiten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gemeinsam am Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes. Sobald der Entwurf fertig ist, wird er an die queeren Verbände und die Bundesländer versendet, damit diese noch auf Veränderungsbedarfe hinweisen können.
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.