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Antwort von Sven Lehmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 05.06.2024

Nachdem der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, wird es wie geplant ab November in Kraft treten. Standesämter sind dann gemäß der Bestimmungen im Selbstbestimmungsgesetz verpflichtet, Namens- und Personenstandsänderungen durchzuführen.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 18.06.2024

Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.

Frage von matthias v. • 21.04.2024
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Bündnis 90/Die Grünen
• 02.07.2024

In der Tat sind die Kosten, die Fahrschüler*innen für Fahrstunden und den Erhalt ihres Führerscheins ausgeben müssen, in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

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