(...) Ich habe nicht dafür gestimmt, dass Menschen mit psychiatrischer Diagnose generell zwangsbehandelt werden sollen. Ich habe dafür gestimmt, dass es unter sehr engen Voraussetzungen möglich ist, Zwangsbehandlungen durchzuführen, wenn nur dadurch erheblicher gesundheitlicher Schaden von dem Betroffenen abgewendet werden kann. Die Einzelheiten habe ich Ihnen in meinem Schreiben vom 14. (...)
(...) Ein absolutes Verbot aller Zwangsbehandlungen würde den Staat in die problematische Lage bringen, dass er seinem Schutzauftrag gegenüber solchen Personen nicht nachkommen kann, die krankheitsbedingt nicht erkennen können, dass sie medizinische Hilfe benötigen. Die für solche Situationen diskutierte Variante, die medizinische Behandlung bis zum Zeitpunkt des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) hinauszuzögern, halte ich für alle Beteiligten nicht zumutbar. (...)
(...) Bei allen Bemühungen steht für die FDP der Jugendschutz an oberster Stelle. Es muss auch weiterhin streng darauf geachtet werden, dass Minderjährige keinen Zugang zu Spielhallen erhalten. (...)
(...) Die maßgebliche Klarstellung, die wir mit diesem Gesetz vornehmen, ist folgende: Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll und durch den Eingriff das Kindeswohl nicht gefährdet wird. (...)
(...) Wäre dies der Fall, könnte dies zu absurden Ergebnissen führen. Dem fanatisch religiösen Elternpaar müsste es eher gestattet werden, eine Beschneidung ihres Sohnes vornehmen zu lassen, als gemäßigt gläubigen Eltern. Das kann nicht gewollt sein. (...)