Portrait von Stephan Thomae
Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 02.09.2013

(...) Durch die Formulierung, die Beschneidung von männlichen Kindern dürfe nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, stellen wir zunächst sicher, dass ein solcher Eingriff nur von Ärzten oder Personen, die eine entsprechende vergleichbare Ausbildung genossen haben, durchgeführt werden darf. Darüber hinaus wird so festgelegt, dass eine ausreichende Schmerzbehandlung erfolgen muss. (...)

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