(...) Die Widerspruchsregelung zur Organspende, die eine Gruppe Bundestagsabgeordneter verschiedener Parteien um Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegt hat (...)
Die Berufsfreiheit der Ärzte und die Informationsfreiheit der Frauen werden unverhältnismäßig eingeschränkt, wenn über eine erlaubte Tätigkeit nicht hinreichend informiert werden darf.
Der 2017 von Journalisten aufgedeckte sog. Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik.
Im Hinblick auf die Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch hat am 21.02.2019 der Deutsche Bundestag beschlossen, dass Ärzte künftig – etwa im Internet – angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
(...) vielen Dank für Interesse an unserer Position zum Thema Verbeitragung von Betriebsrenten. (...)
(...) Hinsichtlich des Betreuungsmodelles hätte ich gerne eine (jedenfalls aus meiner Sicht) noch modernere und liberalere Lösung gehabt, nämlich das vollständige Abrücken von jeglichem gesetzlichen Regelfallmodell und die am jeweiligen Einzelfall orientierte, allein am Kindeswohl gemessene Regelung der Betreuung. Soweit wollte die FDP leider nicht gehen, weshalb Beschlusslage nun ist, dass das Gesetz als Regelfall eine paritätische Betreuung vorsehen soll. (...)