Welchen Sinn hat Steuerklasse 6? Warum werde ich für Fleiß steuerlich bestraft?
Sehr geehrter Herr Mützenich,
ich arbeite unter der Woche in Teilzeit im Büro und am Wochenende in Teilzeit in der Pflege. Vor Kurzem habe ich meine Tätigkeit in der Pflege von einem Minijob auf Teilzeit ausgeweitet, da mir diese Arbeit Freude bereitet und ich zugleich eine große Not in diesem Bereich sehe.
Nun verstehe ich nicht, warum ich für diese Teilzeittätigkeit in der Pflege in Steuerklasse 6 fast 50 % Steuern zahlen muss. Können Sie mir das bitte erklären und sagen, ob Sie diese Regelung für gerecht halten?
ch verstehe nicht, warum fleißige Bürger durch die Steuerklasse 6 bestraft werden, während passives Einkommen aus Kapitalanlagen mit maximal 25 % besteuert wird.
Auch wenn es nicht Ihr Fachgebiet ist, bitte ich um eine kurze Antwort, ob Sie dieses System gerecht finden oder so lassen wollen?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan N.

Sehr geehrter Herr N.,
bei den Lohnsteuerklassen wird u.a. zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung unterschieden. Der Hauptbeschäftigung wird die Lohnsteuerklassen I, II, III oder IV zugeordnet. Bei diesen Lohnsteuerklassen werden Steuerfreibeträge und andere persönliche Abzugsbeträge berücksichtigt. Für eine Nebenbeschäftigung gilt die Lohnsteuerklasse VI. Bei die Lohnsteuerklasse VI bestehen keine Steuerfreibeträge oder persönliche Abzugsbeträge, da diese bereits beim Verdienst aus der Hauptbeschäftigung abgezogen wurden. Bei der Nebenbeschäftigung wird somit jeder Euro des Gehalts versteuert.
Die Lohnsteuerklasse ist aber für die endgültige Steuerlast nicht entscheidend. Der Lohnsteuerabzug stellt lediglich eine unterjährige Vorauszahlung auf die Steuerschuld dar. Diese endgültige Steuerschuld wird erst bei der Einkommensteuerveranlagung für das zurückliegende Jahr ermittelt. Bei dieser Einkommensteuerveranlagung werden sämtliche steuerpflichtigen Einkommen addiert und die Steuerfreibeträge und persönlichen Abzugsbeträge abgezogen. Der Nebenverdienst wird im Ergebnis nicht höher als der Hauptverdienst besteuert.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich