
Im Rahmen der Ermittlungen, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee am 26. September 2022 wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage nach § 88 des Strafgesetzbuches und anderer Straftaten führt, wird sämtlichen Hinweisen zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen.