Warum immer noch der antiquierte Kastenstand für Mutterschweinr?
Auch Tiere haben ein Recht auf vernünftiges Leben solange sie leben.. Bitte einsetzen... Für Tiere... Grüße Silvia S.
Sehr geehrte Frau S.
Ihrer Aussage, dass Tiere ein Recht auf ein vernünftiges Leben haben, stimme ich vollkommen zu.
Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Februar 2021 wird die Kastenstandhaltung im Deckzentrum ab 2029 komplett verboten. Mit der Änderung der TierSchNutztV dürfen ab 2036 Sauen im Abferkelbereich dann nur noch maximal fünf Tage um den Zeitraum der Geburt in einem Kastenstand gehalten werden. Hier soll der Kastenstand helfen, die Ferkel vor dem versehentlichen Erdrücken durch das Abliegen der Sau zu schützen. Studien sowie Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass bis zu drei Tagen nach der Geburt das Erdrückungsrisiko neugeborener Ferkel am höchsten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich