
(...) Nach der Gemeindesatzung Brandenburg hat jede Gemeinde das Recht aus Gründen des öffentlichen Wohls der Gesundheit dienende Einrichtungen, wie z.B. den Anschluss an Wasserleitung, vorzuschreiben. Ich finde diese Regelung durchaus vernünftig, da sie der Gesundheitsförderung und dem Allgemeinwohl verpflichtet ist. (...)