(...) 6 des BKAG setzt die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, voraus. Um eine solche Verbunddatei handelt es sich bei der Datei "Gewalttäter Sport", weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Während die erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiert, wurde die in § 7 Absatz 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen. (...)
(...) Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union verpflichtet, die von der EU erlassenen Richtlinien innerhalb einer vorgegebenen Zeit umzusetzen und entsprechende Gesetze für die Bundesrepublik zu erlassen. Grundsätzlich dienen die Bestimmungen für Lenk- und Ruhezeiten einer Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, aber auch dem Erhalt von Gesundheit und Arbeitskraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (...)
(...) Sicher wird es auch in kommenden Jahren Menschen geben, die keine Erwerbsarbeit finden oder auch keine finden wollen, wobei letzteres die absolute Ausnahme sein wird. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass die Schaffung einer bedingungslosen Grundsicherung der falsche Weg ist: Denn verlieren würden möglicherweise gerade diejenigen, die bereits heute keine ausreichenden Chancen haben, in ihrem Leben eine hinreichende Perspektive durch eigene Arbeit zu erhalten. Es bestünde die Gefahr, dass ihre Situation durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens dauerhaft verfestigt würde. (...)
Sehr geehrter Herr Niedergesäß,
(...) Was für die inhaltliche Gestaltung der Bildung gilt, trifft umso mehr auf die Finanzierung zu: Jedes Bundesland trägt die Kosten für Bildung selbst. Eine Umverteilung von Finanzmitteln oder gar Stellen zu Gunsten bzw. (...)
(...) die Auseinandersetzung zwischen dem DFB und Jens Weinreich hat inzwischen einen Umfang angenommen, der auch - wie ich finde - schwierige verfassungsrechtliche Probleme aufwirft (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit u.a.). Was mir zu einer Beurteilung fehlt, ist die Frage, aus welchem Anlass Jens Weinreich Dr.Theo Zwanziger vorgeworfen hat, er sei ein "unglaublicher Demagoge". Wenn es sich um die Auseinandersetzung des DFB mit dem Bundeskartellamt handelt, bin ich in der Tat der Auffassung, dass das Bundeskartellamt hier unverhältnismäßig agiert hat und dass ich persönlich die Reaktion von Dr. (...)