Frage an Peter Danckert von Monika S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,
Beamte sind, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen, gratis krankenversichert, soweit ok.
Aber weshalb können sie zum 3,5 fachen Satz, wie Privatversicherte, abrechnen, was dann vom Steuerzahler zu tragen ist ?
Warum dieses unangemessene Privileg zu Lasten der Steuerzahler und wann wird dies geändert? Ich weiss, dazu muss es keine Gesetzesänderung geben, es wäre nur ein kleiner Verwaltungsakt.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Monika Sylkas
Sehr geehrte Frau Sylkas,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch zum Thema Krankenversicherung von Beamten.
Bitte lassen Sie mich gleich zu Anfang ein grundsätzliches Missverständnis aus dem Weg räumen. Beamte sind keinesfalls gratis krankenversichert, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen. Beamte haben eine sogenannte Beihilfeberechtigung, d.h. dass der Dienstherr bei aktiven Beamten 50 % der Kosten für die Krankenversicherung über die sogenannte Beihilfe trägt.
Die andere Hälfte müssen Beamte über eine private Krankenversicherung abdecken. Die Kosten für diese tragen die Beamten selbst. Aus diesem Grund können Beamte, wie andere Privatversicherte auch, den 3,5 fachen Satz abrechnen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen bereits dargelegt haben zu können, dass Beamte in diesem Fall kein unangemessenes Privileg auf Kosten der Steuerzahler besitzen.
Die SPD- Bundestagsfraktion setzt sich mit ihrem Modell der Bürgerversicherung aber auch weiter dafür ein, dass zukünftig die Grenze zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung überwunden wird und jede Bürgerin und jeder Bürger im Krankheitsfall eine qualitativ gleichwertige medizinische Versorgung erhält.
Für Ihre Anfrage möchte ich mich noch einmal bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert