
(...) Januar 2009 entfällt diese Möglichkeit für die Krankenkassen. An die Stelle tritt eine gesetzliche Verpflichtung, nach der die Krankenkassen Wahltarife anbieten müssen, die für freiwillig versicherte Selbstständige einen Krankengeldanspruch vorsehen. Das heißt, dass freiwillig versicherte Selbstständige grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld haben, im Bedarfsfall aber diese Leistung über einen Wahltarif absichern können. (...)