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Peter Danckert
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Frage von Martina W. •

Frage an Peter Danckert von Martina W. bezüglich Umwelt

Werter Herr Dr.Danckert.

Ich bitte Sie diese Mail nichts durch Raster fallen zu lassen und Stellung zu nehmen.
Hilferuf !!!
Abwasser: Zwangsanschluss Wann dürfen Bürger Eigenverantwortung übernehmen?

Warum darf ein Amt das Kreislauf-Wirtschaftsgesetz außer Acht lassen und überdimensionale Abwasseranlagen in kleinem ländlichen Raum bauen.Unser Wasser ist kostbar.Unsere Regierung setzt sich hervorragend für den Klimaschutz auf der ganzen Welt ein.(Rauchverbote, CO2-Ausstoß,Rußfilter.,Sonnenenergie,usw.) Was ist mit unserem Wasser ? Warum setzt man sich nicht dafür ein,das das Brauchwasser vom Bürger so lange genutzt werden darf, bis er es sich entledigen möchte?Warum werden wir gezwungen, einmal benutztes Wasser sofort abzugeben?Warum wird es dem Bürger nicht erlaubt, sein Brauchwasser sinnvoll und umweltbewußt zu verwenden ? Warum Zwang für die Einleitung meines Brauchwassers,was ich selber nutzen möchte? für den sparsamen /sinnvollen Umgang mit bereits seit langem wertvollem Gut Wasser werden uns unsere Kinder und Enkel noch danken Für die Beantwortung meiner Fragen,bedanke ich mich im vorraus

Fam.Winzer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Familie Winzer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über "Abgeordnetenwatch" vom 1. Juli 2008 zum Thema Abwasser-Zwangsanschluss.

Ich stimme Ihnen zu, dass Wasser zu unseren kostbarsten Gütern gehört und wir damit besonders sorgfältig umgehen müssen.

In Ihrem Schreiben nutzen Sie verschiedene Begriffe und es gilt zwischen Trinkwasser, Brauchwasser und Abwasser zu unterscheiden. Der "Anschlusszwang" bezieht sich auf das Abwasser. Abwässer müssen vor ihrer Weiterverwendung grundsätzlich gereinigt werden, entweder durch den zuständigen Zweckverband oder durch eine eigene Kläranlage. Die Verordnung der Europäischen Union vom 21. Mai 1991 (EU Richtlinie 21/271/EWG) schreibt vor, dass zusammenhängende besiedelte Gebiete ab 2000 Einwohnern mit einer Kanalisation versehen werden müssen. Es gibt Ausnahmeregelungen für Randgebiete, wobei die Entscheidung zum Anschluss in diesen Fällen beim zuständigen Zweckverband liegt. Dabei ist zu beachten, dass eigene Kleinkläranlagen bei dichter Besiedlung oder bestimmten Umweltbedingungen, wie beispielsweise ein hoher Grundwasserstand oder Seenähe, ungeeignet sind.

Leider geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, ob Sie das geklärte Wasser aus einer Kläranlage als Brauchwasser nutzen wollen. Eine Beantwortung Ihrer Fragen ist daher so pauschal nicht möglich. Um Ihre Fragen detaillierter beantworten zu können, wenden Sie sich bitte an mein Berliner Büro oder alternativ an die kommunalen Vertreter vor Ort, Ihren Ortsbürgermeister oder den zuständigen Abwasserzweckverband.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert