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Peter Danckert
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Frage von Arno B. •

Frage an Peter Danckert von Arno B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Dankert.

Noch jemand der sich als Selbstständiger von der AOK nicht gerecht behandelt fühlt. Ich habe in den zurückliegenden Jahren auch ständig Probleme mit der Krankenkasse. Das sich die Beiträge ständig erhöhen und sich das Einkommen durch die vielen anderen Preissteigerungen stetig verringert ist zur normalität geworden. Mich bewegt folgender Punkt besonders. Seit 1991 bin ich freiwillig bei der AOK Brandenburg versichert. Es handelt sich um eine Versicherung mit Krankengeld ab der dritten Woche.
Nun sind Selbstständige ja nur krank, wenn es wirklich nicht mehr geht. Bei mir haben 40 Jahre Gastronomie auch Ihre Spuren hinterlassen und mein Gesundheitszustand ist nicht mehr der Beste. (Zwei Herzinfarkte, Wirbelsäule). Um überhaupt Krankengeld zu bekommen mußte ich Bilanzen und Einkommenssteuererklärung vorlegen und bekam natürlich durch den gerigeren Gewinn nur wenig Krankengeld. Beiträge wurden jedoch immer voll bezahlt. Nun habe ich durch das Internet erfahren,dass ab 2009 für freiwillig Versicherte kein Krankengeld mehr gezahlt werden soll. Man muss dann sein Krankengeld privat versichern.
Sagen Sie mir bitte, ob das so stimmt und welche Private Versicherung und zu wechen Kondietionen mich noch nimmt?

Vielen Dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buchholz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Krankengeld vom 05. November 2009. Gerne möchte ich Ihnen dazu folgendes mitteilen:

Bisher konnten die gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versicherten Selbstständi­gen verschiedene Versicherungsangebote machen, je nach dem, welchen Leis­tungsanspruch die Versicherten beim Krankengeld wählen wollten. Dabei gilt bisher, dass bei einem Krankengeldanspruch ab dem 43. Krankheitstag der allgemeine Bei­tragssatz erhoben wird, bei einem früheren Leistungsanspruch der erhöhte Beitrags­satz und bei einem späteren Leistungsanspruch oder bei einem Verzicht auf Kran­kengeld der ermäßigte Beitragssatz. Bei dieser Leistung handelte es sich um eine Satzungsleistung, die die Krankenkassen ihren freiwillig versicherten Selbstständigen anbieten konnten, aber nicht mussten.

Ab dem 1. Januar 2009 entfällt diese Möglichkeit für die Krankenkassen. An die Stelle tritt eine gesetzliche Verpflichtung, nach der die Krankenkassen Wahltarife anbieten müssen, die für freiwillig versicherte Selbstständige einen Krankengeldan­spruch vorsehen. Das heißt, dass freiwillig versicherte Selbstständige grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld haben, im Bedarfsfall aber diese Leistung über einen Wahltarif absichern können. Gesetzlich ist zudem geregelt, dass wegen des grundsätzlichen Wegfalls des Leistungsanspruchs, von freiwillig versicherten Selbst­ständigen nur noch der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent zu zahlen ist, statt des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 14,6 Prozent.

Diese Ersparnis kommt zunächst allen freiwillig versicherten Selbstständigen zu Gute. Zusätzliche Kosten entstehen für diejenigen, die den Krankengeldanspruch individuell absichern wollen. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber keine allgemeinen Aussagen darüber machen, wie hoch die zusätzliche Belastung im Verhältnis zur Ersparnis im Einzelfall sein wird. Hier kommt es u.a. darauf an, ab welchem Krank­heitstag der Anspruch auf Krankengeld einsetzt und in welcher Höhe Kranken­geld gezahlt werden soll.

Nach den vorliegenden Informationen bieten die gesetzli­chen Krankenkassen sehr unterschiedliche Wahltarife zum Krankengeld an -- dies ist im Zuge der Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen und im Interesse der Versicherten auch so gewollt. Darüber hinaus können Sie das Krankentagegeld wahlweise über eine private Zusatzversicherung abdecken. Auch wenn die privaten Krankenkassen Ihren Antrag auf Zusatzversicherung nicht annehmen müssen, lohnt sich -- wie auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen -- der Blick auf Angebote und Preise. So existieren bereits jetzt Tarife, die zu einer Ersparnis für die Versicherten im Vergleich zur bisherigen Rege­lung führen.

Mit freundlichen Grüßen für eine besinnliche Vorweihnachtszeit

Dr. Peter Danckert