
(...) Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezuges nicht als arbeitslos gelten.“ Entsprechend dem Grundsatz der Nachrangigkeit bei Hartz IV müssen ältere Arbeitslose dann mit 63 Jahren mit einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen rechnen. Diese Neuregelung konterkariert völlig das Ziel einer höhere Erwerbsbeteiligung Älterer. Ältere, die im Grunde arbeiten wollen, werden in eine neue Art der Frühverrentung gezwungen. (...)