Frage an Ottmar Schreiner von Klaus H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Schreiner
Mit Interesse habe ich heute Abend die Diskusion im Phönix zwischen Ihnen u. Herrn Sinn verfolgt. Immer wieder taucht der Begriff Aufstocker auf. Woher genau kommt dieser Zuschuss? Vom Sozialmt? Wenn ja, dann wieder ein gedemütiger Bittsteller mehr.
Wird für diesen Betrag auch der volle Rentenbeitrag entrichtet? Wenn nicht, dann wird wieder einmal ein neuer Sozialfall (Grundsicherung i.A.) mit all seiner Demütigung gezüchtet.
Sehr geehrter Herr Hemberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit „Aufstockern“ sind zum einen diejenigen Arbeitslosen gemeint, die ein zusätzliches Nebeneinkommen erzielen, das nur begrenzt auf das Arbeitslosengeld I oder II angerechnet wird. Zum anderen ist unter „Aufstockern“ der Anteil der Beschäftigten zu verstehen, die trotz Vollerwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. In diesem Fall stockt der Staat das Erwerbseinkommen auf das sozio-kulturelle Existenzminimum auf.
Was die Rentenbeiträge angeht: Auf das Arbeitslosengeld II werden Rentenversicherungsbeiträge entrichtet. Bis zum Jahr 2000 war die Bemessungsgrundlage die ausgezahlte Arbeitslosenhilfe, die sich ja an dem zuletzt verdienten Bruttolohn orientierte. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV) wurde die Bemessungsgrundlage massiv gesenkt, ab 2007 schließlich auf monatlich 205 Euro. Der Zahlbetrag an die gesetzliche Rentenversicherung wurde somit von 78 auf 40 Euro monatlich vermindert. Das bedeutet, dass ein Jahr Arbeitslosengeld II-Bezug zu einer Rentenanwartschaft von 2,19 Euro führt.
Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, dass durch die geringen Rentenanwartschaften, die während der Arbeitslosigkeit erworben werden, der Weg in die Altersarmut vorgezeichnet ist. Hier muss dringend etwas geschehen – wofür ich mich weiter einsetze, unter anderem mit dem Konzept einer Mindestrente, die deutlich über dem Existenzminimum liegen muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Ottmar Schreiner