
(...) Die gesetzliche Rentenversicherung nimmt somit Aufgaben wahr, die aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erwachsen und allgemeinstaatlicher Natur sind. Im Gegensatz zu kapitalgedeckten Privatversicherungen ist der soziale Ausgleich eine konstitutive Säule der gesetzlichen Rentenversicherung. (...)