
(...) Auf Nachfrage bei Fachkollegen meiner Fraktion habe ich die Auskunft erhalten, dass „Hashimoto Thyreoiditis“ zwar nicht Bestandteil der Tabelle ist, gleichzeitig dort vermerkt sei, dass nicht operierbare Schilddrüsenfehlfunktionen anhand der dadurch verursachten Symptome bewertet werden sollen. Da „Hashimoto Thyreoiditis“ allerdings sehr unterschiedliche Symptome zeigen kann, setzt dies ein höheres Maß an Fachkenntnis seitens der Gutachter voraus. (...)