Frage an Omid Nouripour von Susanne Dr. N. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Nouripour,
aus welchem Grund ist die chronische Schilddrüsenerkrankung "Hashimoto Thyreoiditis" noch nicht in den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" zur Beurteilung und Einstufung einer Behinderung enthalten?
Die Symptome dieser Autoimmunerkrankung der Schilddrüse verursachen Beschwerden *), die für die daran Erkrankten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren. Es ist nicht transparent, aus welchen Gründen eine Anerkennung als Behinderung nicht möglich ist.
Freundliche Grüße,
Susanne Neumann
*) siehe z. B.
http://www.hashimotothyreoiditis.de/index.php/symptome/immunerkrankung
Sehr geehrte Frau Dr. Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage und die Informationen über die Schilddrüsenerkrankung „Hashimoto Thyreoiditis“, deren Auswirkungen mir bislang nicht bekannt waren.
Nach meiner Kenntnis wird die in den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ enthaltene Tabelle zum Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bzw. Grad der Behinderung (GdB) von einem Beirat bestehend aus Ärzten und wissenschaftlich tätigen Medizinern beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt und überarbeitet. Insofern kann Ihre Frage am ehesten von dieser Stelle beantwortet werden. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Frage an das Bundesministerium zu wenden, sofern Sie dies nicht bereits getan haben.
Auf Nachfrage bei Fachkollegen meiner Fraktion habe ich die Auskunft erhalten, dass „Hashimoto Thyreoiditis“ zwar nicht Bestandteil der Tabelle ist, gleichzeitig dort vermerkt sei, dass nicht operierbare Schilddrüsenfehlfunktionen anhand der dadurch verursachten Symptome bewertet werden sollen. Da „Hashimoto Thyreoiditis“ allerdings sehr unterschiedliche Symptome zeigen kann, setzt dies ein höheres Maß an Fachkenntnis seitens der Gutachter voraus.
Grundsätzlich hält meine Fraktion das Instrument der GdB-Tabelle nicht für geeignet, die tatsächliche Teilhabebeeinträchtigung zu bewerten. Die Praxis zeigt, dass Menschen mit gleichem Grad der Behinderung höchst unterschiedlich beeinträchtigt sein können. Es gibt Fälle, in denen Menschen mit niedrigem Grad der Behinderung weitaus stärker in der Teilhabe beeinträchtigt sind, als dies bei anderen Menschen mit einem höheren Grad der Fall ist.
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen zumindest ein wenig weiter.
Mit besten Grüßen
Omid Nouripour