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Frage von Jan N. •

Frage an Olaf Scholz von Jan N. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Scholz,

es wurde eine Rentengarantie beschlossen, die verhindert, dass die Rente sinkt, wenn die Löhne sinken, bzw. nur sehr gering steigen. Können sie mir garantieren, das mein Gehalt als 26jähriger Arbeitnehmer im Laufe meines Lebens auch nie sinken wird? Ich denke nicht, wieso aber bei der Rente, damit gibt es keine Generationengereachtigkeit mehr, sondern eine Bevorzugung der Rentner. Wieso gibt es diese Rentengarantie, die ungerecht ist und wie soll die junge Generation vor immer stärker werdenden Belastungen geschützt werden? Zusätzlich zur gesetzlichen Rente muss die junge Generation auch privat vorsorgen, die Belastung der Jungen wird immer stärker, während es den Rentnern noch nie so gut ging, wie heute.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesregierung teilt die Spekulationen in den Medien nicht, nach denen es im Jahr 2010 möglicherweise zu einer Minusanpassung gekommen wäre. Sie geht nach der Neuschätzung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte vielmehr davon aus, dass die Löhne auch in diesem Jahr erneut steigen werden und es daher auch nach dem zuvor geltenden Recht nicht zu einer Senkung der aktuellen Rentenwerte gekommen wäre.

Gleichwohl war es angesichts der großen Verunsicherung, die die Medienberichte hervorgerufen haben, notwendig, mit einer gesetzlichen Regelung die bestehende Schutzklausel bei der Rentenanpassung so zu erweitern, dass auch negative Entwicklungen der Löhne der Beschäftigten nicht zu Rentenminderungen führen können. Manchmal braucht es die klare Sprache des Gesetzes.

Die bisherige Schutzklausel stellte sicher, dass es durch die Anwendung des Faktors für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils bzw. des Nachhaltigkeitsfaktors nicht zu einer Verringerung der Bruttorente kommt. Die Erweiterung der Schutzklausel stärkt insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise das für die Rentnerinnen und Rentner wichtige Vertrauen in die Sicherheit ihrer Rente. Sie brauchen nach einem langen Arbeitsleben keine Sorge zu haben, dass ihre Renten gekürzt werden.

Selbst wenn die Neuregelung in der Zukunft angewendet werden muss, geht dies nicht zu Lasten der Jüngeren. Wie auch schon bei der bisherigen Schutzklausel werden künftig auch die aus einer etwaigen negativen Lohnentwicklung herrührenden unterbliebenen Kürzungen der aktuellen Rentenwerte dadurch nachgeholt, dass positive Rentenanpassungen ab dem Jahr 2011 solange halbiert werden bis dieser Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Die Interessen der Jüngeren und der Beitragszahler bleiben gewahrt. Auf Basis der derzeit verfügbaren Daten können wir davon ausgehen, dass der Beitragssatz bis 2020 stabil bleiben kann.

Die Reformen der zurückliegenden Jahre werden weiter wirken. Der Gesetzgeber hat dabei berücksichtigt, dass künftig - bedingt durch die geringe Geburtenquote und die steigende Lebenserwartung - immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüberstehen, so dass die Beitragsbelastung ohne gegensteuernde Maßnahmen erheblich steigen würde. Um dem gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber die Faktoren für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des Altersvorsorgeanteils und den Nachhaltigkeitsfaktor in die Anpassungsformel eingefügt und damit sichergestellt, dass sowohl die steigenden Aufwendungen der Jüngeren für ihre Altersvorsorge als auch Veränderungen beim zahlenmäßigen Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern bei der Anpassung berücksichtigt werden.

In der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zur Rentenanpassung 2008 durchgeführten Anhörung von Sachverständigen äußerte sich die Vertreterin der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dahingehend, dass die Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland "spektakulär" sind und sich kein anderes Land der OECD so gut im Bereich der Alterssicherung auf die demografische Entwicklung eingestellt hat wie Deutschland. Die Rentnerinnen und Rentner haben in den vergangenen Jahren auch einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte geleistet.

Vor diesem Hintergrund waren sowohl die Beteiligung der Rentnerinnen und Rentner am zurückliegenden Wirtschaftsaufschwung durch die mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2008 verschobenen Stufen des Altersvorsorgefaktors ("Riestertreppe") bei den Rentenanpassungen in den Jahren 2008 und 2009 als auch die aktuelle Ausweitung der Schutzklausel angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise gerechtfertigt und geboten. Die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen von 20 % bis zum Jahr 2020 bzw. 22 % bis zum Jahr 2030 wird dadurch nicht gefährdet.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter http://www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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