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Frage von Georg M. •

Frage an Olaf Scholz von Georg M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Minister Scholz,

gestern kam in der ARD ein Film, welcher sich " Die Armutsindustrie" nennt. Gerne sende ich Ihnen den Link mit, um Sie und ggf. die LeserInnen zu informieren, um welchen Sachverhalt es geht:

http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/zehn-tage-arbeit-fuer-ein-puzzle/

Wie Sie anhand dieses Links sehen, werden 1 Euro Jobber mittlerweile auch in der Privatwirtschaft eingesetzt. Warum geschieht das? Ist es nicht so, dass ursprünglich klar geregelt war, dass 1 Euro Jobs keine regulären Jobs in Gefahr bringen dürfen und daher nur bei allgemeinnützigen Arbeiten eingesetz werden dürfen?

Ein Mann berichtete während des Films gar, dass er seinen alten Job machen würde, von dem er zuvor entlassen wurde. Nur eben zu anderen Bedinungen, nämlich über das Amt. Ein ganzer Betrieb, der Trampoline herstellt, arbeitet nur mit 1 Euro Jobber.
Wann wird das Gesetz überprüft, damit solche Umstände nicht mehr vorkommen?

Mit freundlichen Grüßen

Georg Mayer

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Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass bei einem verantwortungsbewussten Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - in der Öffentlichkeit häufig als 1-Euro-Jobs bezeichnet - durch die Grundsicherungsstellen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden können. Indem Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nur für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten geschaffen werden dürfen, ist gesetzlich ausgeschlossen, dass es im Kernbereich erwerbswirtschaftlichen Handelns zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen kann. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass die Grundsicherungsstellen sich bei der Prüfung der genannten Fördervoraussetzungen, zum Beispiel durch Einrichtung lokaler Beiräte, des entsprechenden Sachverstandes aller für den örtlichen Arbeitsmarkt verantwortlichen Einrichtungen versichern werden. Unabhängig davon nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Sorge um Verdrängungseffekte sehr ernst und geht bekanntgewordenen konkreten möglichen Missbrauchssachverhalten nach.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de .

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.bmas.de . Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter http://www.bmas.de .

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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