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Frage von Oliver Z. •

Frage an Olaf Scholz von Oliver Z. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Minister,

als Antragsteller von ALG II wird das Einkommen einer Lebensgefährtin im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, auch wenn man nicht verheiratet ist und gesetzlich überhaupt keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch diese Person hat.

Im Steuerrecht jedoch wird eine eheähnliche Gemeinschaft nicht anerkannt und der Steuerzahler als Individuum besteuert.

Woraus ergibt sich die Ungerechtigkeit, in Notsituationen auf das Geld einer nicht zum Unterhalt verpflichteten Person angewiesen zu sein, im Steuerrecht davon jedoch nicht zu profitieren?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) setzen grundsätzlich voraus, dass der Empfänger hilfebedürftig ist. Bei Lebenspartnern wird in der Regel davon ausgegangen, dass beide füreinander einstehen. Wer auch mit Hilfe seines Lebenspartners nicht für seinen Unterhalt aufkommen kann, hat Anspruch auf Hilfe durch die Gemeinschaft.

Im Steuerrecht ist es grundsätzlich so, dass jeder Erwerbstätige für sein Einkommen steuerpflichtig ist. Dass Eheleute steuerliche Privilegien genießen, stellt eine Ausnahme von dieser Regel da, die sich aus dem in Artikel 6 unseres Grundgesetzes festgeschriebenen besonderen Schutz für Ehe und Familie ergibt.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona beantworte ich gerne persönlich per Brief oder E-Mail. Schreiben Sie mir unter

Olaf Scholz, MdB
Max-Brauer-Allee 20
22765 Hamburg
E-Mail: olaf.scholz@hamburg.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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