
(...) Daher haben wir mit der Gründung der Infrastrukturgesellschaft festgelegt, dass eine derartige Privatisierung ausgeschlossen ist und dies auch so im Grundgesetz verankert. Die Gründung der Infrastrukturgesellschaft war nötig, um die Finanzierung, Planung, Bau und den Betrieb eines leistungsfähigen Fernstraßennetzes in einer Hand auf Bundesebene zu bündeln. Sie diente aber nicht der Privatisierung der Autobahnen. (...)