
(...) Primär geht es im Wesentlichen um den Übergang der Vermögensverhältnisse und der dienst- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Der zwischen den beiden deutschen Staaten und USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien geschlossene Zwei-Plus-Vier-Vertrag stellt die eindeutige Souveränität des vereinten Deutschlands, sowohl in inneren als auch äußeren Angelegenheiten, her. Die Diskussion, den Artikel betreffend, ist auf Grund der geringen aktuellen Relevanz jedoch eher von historischem Interesse. (...)