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Martin Pätzold
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Frage von Morten R. •

Frage an Martin Pätzold von Morten R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pätzold,

über den Artikel 146 GG wird viel geschrieben. Das meiste davon verwirrt mich. GG gilt solange bis eine Verfassung beschlossen wird. Worauf wartet die Bundesregierung denn? Verfassung erarbeiten, bei der nächsten Wahl bestätigen lassen und dann das GG entsorgen. Woran scheitert es?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Röhtz,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. November 2016. Der Artikel 146 GG sollte 1949 widerspiegeln, dass das Grundgesetz nur eine provisorische Verfassung bis zur Wiedervereinigung darstellt. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung verzichtet, da sich das Grundgesetz bewährt hat. Ich bin der Meinung, Politik soll immer den Menschen dienen und es ist den Menschen nicht gedient, wenn sie sich statt an das Grundgesetz an eine Verfassung halten müssen, die im Wesentlichen den gleichen Inhalt nur unter einem anderen Namen besitzt. Auch aufgrund der aktuellen innen- und außenpolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, sehe ich keine Notwendigkeit darin, eine neue Verfassung durch die Bundesregierung zu erarbeiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Frage behilflich sein konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Pätzold

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