Frage an Martin Pätzold von L. b. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Pätzold,
wie stehen Sie zur Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung?
Wessen Interessen vertreten Sie? Die des Volkes oder die Gewinninteressen des Kapitals und der Konzerne durch die Privatisierung? Was verstehen Sie unter Gerechtigkeit?
Sind Sie alle sicher, dass es sich hier um Demokratie ("Volksherrschaft") handelt?
Was ist kann ein Grundgesetz noch wert sein, wenn es über Nacht und ohne das Volk zu befragen, ganz nach Gusto, geändert werden kann?
Künftig wähle ich keine_n PolitikerInnen ins Amt, sofern diese_r der Grundgesetzänderungen zustimmt.
MfG
L.Boeck
Sehr geehrte/ sehr geehrter Frau/ Herr Boeck,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 31. Mai 2017. Ihre Vorbehalte gegenüber der Privatisierung von Autobahnen teilen die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich. Daher haben wir mit der Gründung der Infrastrukturgesellschaft festgelegt, dass eine derartige Privatisierung ausgeschlossen ist und dies auch so im Grundgesetz verankert. Die Gründung der Infrastrukturgesellschaft war nötig, um die Finanzierung, Planung, Bau und den Betrieb eines leistungsfähigen Fernstraßennetzes in einer Hand auf Bundesebene zu bündeln. Sie diente aber nicht der Privatisierung der Autobahnen. Die Grundgesetzänderung beinhaltet die Regelung, dass die Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt. Es ist ja auch nicht so, dass das Grundgesetz über Nacht geändert wurde. Für eine derartige Entscheidung wird sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine 2/3-Mehrheit benötigt. Diese setzt eine lange parlamentarische Beratungszeit voraus, die nicht in einer einzigen Nacht zu schaffen war. Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Pätzold